Das alles gibt mir doch ein gutes Gefühl:
Nach der Einschränkung bei Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichen-Scannen hat das Bundesverfassungsgericht heute auch die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Details dazu beim Ak Vorratsdatenspeicherung, Netzpolitik, Die Zeit, SpOn.
Es gibt jedoch nachwievor weitere Datensammelwutvorhaben der Bundesregierung, wie die staatliche Registrierung aller Flugreisen oder das Erfassen des Brief- und Paketverkehrs, die jetzt ebenso kritisch beleuchtet und hinterfragt werden müssen.
In Karlsruhe scheint die letzte vernünftige Instanz unserer Demokratie zu sitzen – wenn man sie anfruft: das Bundesverfassungsgericht.
sagte ich dir doch: man sollte das bundesverfassungsgericht waehlen koennen dann koennte man wengistens noch waehlen gehen! mir geht es wie dir: ich bin wirklich sehr gluecklich dass es wenigstens beim bundesverfassungsgericht noch einen hauch von der freiheit zu geben scheint die durch das soweit ganz vernuenftige toitsche grundgesetz geschuetzt ist! allerdings glaube ich dass mit der zeit die zugriffe auf die gespeicherten daten immer haeufiger auftreten werden und der zugriff immer mehr erleichtert wird! ausserdem wird auch ‚ohne erlaubnis‘ darauf zugegriffen werden: die unmittelbare geschichte beweist das! es wurden tornados eingesetzt es wurden leute beschattet es wurden peilsender in autos gebaut es wurde auf handy- und internetdaten zugegriffen usw etc: alles illegal! (wurde eigentlich dafuer jemand bestraft oder ist von seinem posten zurueckgetreten?) was mich aber am allermeisten nervt das ist mal wieder das desintresse der toitschen bevoelkerung: mit denen kann man eh machen was man will es interessiert sie nicht solange sie weiterhin in ihre geraetchen blubbern in ihre navis starren koennen und ach so ja: bald die tolle glotze aufm handy! alles so schoen bunt hier! heute schon shopping gehabt?! was interessierts mich was DIE machen?! maeh! lenin hatte in der beurteilung der toitschen leider leider recht!
In der Zeit wurde letztens das Bundesverfassungsgericht als die neue außerparlamentarische Opposition (APO) bezeichnet. Herrlicher Gedanke… und auch noch wahr in Zeiten einer großen Koalition.
Man kann das ganze auch von der Kehrseite betrachten und sagen, dass das BVerfG zwar die Vorratsdaten-Nutzung stark eingeschränkt hat, aber doch generell erlaubt(!). Hätte das Urteil gelautet, dass die Daten gar nicht verwendet werden dürfen, dann wäre es eindeutig gewesen. So aber…